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Allgemeine Geschäftsbedingungen Megatechnik
1.) Geltungsbereich:
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind untrennbarer Bestandteil
für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Megatechnik
professional Multimedia GmbH, nachstehend kurz Megatechnik genannt.
Geschäftsbedingungen des Kunden welche den Geschäftsbedingungen von
Megatechnik entgegen stehen, sind nur dann wirksam wenn Sie von Megatechnik
ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch Bestandteil der
Megatechnik Mietbedingungen.
2.) Vertragsabschluß:
Alle Angebote von Megatechnik gelten ausschließlich als freibleibend.
Aufträge des Kunden bedürfen einer schriftlichen Auftragsbestätigung
durch Megatechnik und gelten erst dann als angenommen.
Es sei denn Megatechnik signalisiert durch Tätigkeiten zur Auftragserfüllung,
dass der Auftrag angenommen wird.
3.) Lieferung/ Transport:
Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die Lieferadresse
des Bestellers.
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung den Betrieb
von Megatechnik verlassen hat.
Angaben über Lieferzeiten sind unverbindlich soweit diese nicht verbindlich
und schriftlich zugesagt wurden.
Transport und Versandkosten trägt der Besteller soweit dies nicht anders
vereinbart wurde.
Die Ware ist normalerweise nicht transportversichert.
Geräte welche an Megatechnik zur Reparatur übergeben werden und von Megatechnik
an Dritte (zB Sony, Panasonic) weitergeleitet werden, sind nicht Transportversichert.
Es kann jedoch auf Wunsch eine Transportversicherung abgeschlossen werden.
Die Kosten für eine Transportversicherung trägt in beiden Fällen der Besteller.
4.) Zahlung:
Die Rechnungen von Megatechnik sind sofern nichts anders vereinbart wurde,
prompt netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig.
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Megatechnik.
Skontoabzüge sind nur bei vorheriger, schriftlicher Vereinbarung zulässig.
5.) Mängelgewährleistung:
Gegenüber professionellen Verbrauchern (B2B Kunden) gilt generell, insofern nichts Anderes vereinbart ist 1 Jahr Gewährleistung.
Bei privaten Endverbrauchern richtet sich die Gewährleistung nach den § 922 ABGB Gewährleistung.
Liegt ein von Megatechnik zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, so ist Megatechnik
berechtigt entweder eine Mängelbeseitigung oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen.
Verzögert sich die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung über angemessene Fristen
hinaus, ist der Besteller berechtigt entweder eine entsprechende Minderung des
Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Weitergehende Ansprüche de Bestellers sind gleich aus welchen rechtlichen Gründen
ausdrücklich ausgeschlossen.
Es sei denn Megatechnik hat Vorsatz oder große Fahrlässigkeit zu verantworten.
6.) Haftung:
Megatechnik wird alle ihr übertragenen Arbeiten nach bestem Gewissen und unter
Beachtung der Rechtsgrundsätze durchführen.
Megatechnik haftet jedoch nicht für entgangenen Gewinn oder Schäden welche durch
die Benutzung von Megatechnik Kauf- oder Mietgeräten entstanden sind.
Megatechnik haftet nicht für entgangen Gewinn oder Schäden welche durch die
Nichtbenutzbarkeit, mangelnde technische Voraussetzungen oder Gebrechen von
Megatechnik Kauf oder Mietgeräten entstanden sind.
Megatechnik haftet nicht für Schäden welche durch Lieferverzug einer Ware (Geräten)
oder Zeitverzug einer Dienstleistung entstanden sind.
Für die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften insbesondere der wettbewerbsrechtlichen ,
der kennzeichenrechtlichen sowie der urheberrechtlichen Vorschriften ist der Kunde selbst
verantwortlich, auch wenn von Megatechnik Vorschläge über Kennzeichen, spezielle
Programme oder Bild und Tonträger gemacht werden.
Der Kunde hat das zu verwendende Material (Programme, Kennzeichen, Bild und Tonträger)
selbst zu prüfen und erst dann zur Verwendung freizugeben, daher ist jegliche Haftung
durch Megatechnik ausdrücklich ausgeschlossen.
Soweit die Haftung von Megatechnik ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung von Arbeitnehmern, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmern.
Für alle vorstehenden Punkte für welche die Haftung ausgeschlossen ist, gilt der
Haftungsausschluß nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht.
7.) Gerichtsstand und anwendbares Recht:
Es gilt Österreichisches Recht.
Gerichtstand ist Linz.
8.) Sollte aus irgendwelchen Gründen eine der vorstehenden Bedingungen ungültig sein,
so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt.
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